1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Anbieter ist truelations FlexCo, Maria Theresiengasse 7/Top F 2, 2604 Theresienfeld, Österreich (im Folgenden „Anbieter"). Vertragspartner („Kunde") sind Dienstleister, Betriebe und Unternehmen, die ein Empfehlungs- oder Stammkundenprogramm betreiben.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) schriftliche Individualvereinbarung, (2) Angebot bzw. Auftragsbestätigung, (3) diese AGB, (4) der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in Datenschutzfragen.
2. Begriffsbestimmungen
- Plattform – die vom Anbieter unter der Marke „Stammgastmagnet" betriebene Software zur Verwaltung von Empfehlungen, Empfehlungsgeber-Konten, Rewards, Einlösungen und transaktionalen Mails.
- Physischer Träger (QR-Träger) – das individuell für den Kunden gefertigte physische Produkt (z. B. gravierter Echtholz-Träger, Karte oder ein vergleichbarer Träger), das einen digitalen Token trägt. Der Träger muss nicht zwingend ein Magnet sein.
- Token – der einem physischen Träger zugeordnete digitale Schlüssel, der die Empfehlungsfunktion auslöst.
- Empfehlungsgeber – die Person, die einen physischen Träger aktiviert und Empfehlungen ausspricht.
- Empfohlene Person – die Person, an die eine Empfehlung gerichtet ist.
- Reward / Dankeschön – der vom Kunden eigenverantwortlich festgelegte Vorteil für den Empfehlungsgeber.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
Der Vertrag umfasst je nach Bestellung drei Leistungskomponenten:
- a) Lieferung der physischen QR-Träger als kundenspezifisch gefertigte Ware (Kauf- bzw. Werkvertrag),
- b) das einmalige System-Setup (Einrichtung des Betriebs in der Optik und Tonalität des Kunden) als Werkleistung,
- c) die laufende Nutzung der Plattform als wiederkehrende Dienstleistung (Dauerschuldverhältnis).
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und der jeweils gültigen Leistungs- und Preisliste. Der Anbieter schuldet keine native App und keine Programmierschnittstelle (API).
Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Plattformfunktionen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (etwa eine bestimmte Zahl an Empfehlungen, Direktbuchungen, Neukunden oder Umsätzen).
4. Vertragsschluss und Onboarding
Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Vor produktiver Nutzung durchläuft der Betrieb eine Setup-Prüfung; erst nach bestandener Prüfung wird er für Empfehlungsgeber und empfohlene Personen freigeschaltet.
5. Physische QR-Träger (Ware)
Die physischen Träger werden individuell nach Vorgaben des Kunden gefertigt. Eigentum und Gefahr gehen mit Übergabe bzw. Versand über; bis zur vollständigen Bezahlung gilt ein Eigentumsvorbehalt.
Da es sich um eine Anfertigung nach Kundenspezifikation handelt, ist eine Rücknahme oder ein Umtausch mangelfreier Träger ausgeschlossen.
Der Kunde hat gelieferte Träger unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen (§ 377 UGB). Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
Die digitale Empfehlungsfunktion eines Trägers setzt einen aktiven Plattformvertrag voraus. Endet dieser, gilt Punkt 11.
6. Plattformnutzung und Verfügbarkeit
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang ein.
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, sagt jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote zu und gewährt keine Service-Gutschriften. Geplante Wartungs- und Aktualisierungsfenster sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere Störungen bei Vorleistern und Höhere Gewalt nach Punkt 16), gelten nicht als Verfügbarkeitsmangel. Gemeldete Störungen werden nach besten Kräften im Rahmen der Betriebszeiten behoben.
Sofern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung kein gesonderter Supporttarif vereinbart ist, ist für Kunden mit aktivem Plattformvertrag ein E-Mail-Basis-Support ohne gesondertes Entgelt im laufenden Nutzungsentgelt enthalten. Supportanfragen sind an [email protected] zu richten. Der Basis-Support umfasst kurze Fragen zur Bedienung der vereinbarten Funktionen sowie die Entgegennahme und Erstanalyse nachvollziehbar beschriebener Störungen. Nicht umfasst sind insbesondere individuelle Softwareentwicklung, umfangreiche Datenpflege oder -migration, laufende Inhaltspflege, Rechts- oder Datenschutzberatung, Vor-Ort-Leistungen und Schulungen außerhalb des vereinbarten Onboardings. Solche Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
7. Änderungen am Dienst
Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen, solange die vereinbarte Kernleistung erhalten bleibt und der Vertragszweck nicht erheblich beeinträchtigt wird.
8. Pflichten und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde ist hinsichtlich der im Empfehlungsprozess verarbeiteten personenbezogenen Daten datenschutzrechtlich Verantwortlicher (vgl. Punkt 10 und AVV). Er stellt sicher, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen, Datenschutzhinweise und gegebenenfalls Einwilligungen vorliegen.
Der Kunde nutzt die Plattform nur rechtmäßig, stellt die Richtigkeit der von ihm eingebrachten Daten und Inhalte (Branding, Texte, Bilder, Angebote) sicher und verfügt über die erforderlichen Rechte daran. Er hält seine Zugangsdaten geheim, schützt seine Benutzerkonten und meldet Missbrauchsverdacht unverzüglich. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt.
9. Rewards / Dankeschön
Art, Höhe und Bedingungen der Rewards legt der Kunde eigenverantwortlich fest und löst sie selbst gegenüber den Empfehlungsgebern ein.
Der Anbieter ist nicht Schuldner der Rewards und übernimmt keine Verantwortung für deren Einlösung, Bewertung oder steuerliche und abgabenrechtliche Behandlung (insbesondere die umsatz- und ertragsteuerliche Behandlung ausgegebener Gutscheine oder Vorteile). Diese liegt ausschließlich beim Kunden.
10. Datenschutz
Der Kunde ist Verantwortlicher, der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO für die im Empfehlungsprozess verarbeiteten personenbezogenen Daten. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als integraler Vertragsbestandteil. Für eigene Verarbeitungen des Anbieters (öffentliche Website, Support, Sicherheit, Abrechnung) gilt die Datenschutzerklärung.
11. Laufzeit, Kündigung und Auslaufphase
Für die laufende Plattformnutzung wählt der Kunde zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Die monatliche Abrechnung ist gegen Aufpreis monatlich kündbar; die günstigere jährliche Abrechnung ist jährlich kündbar. Die Kündigung wirkt zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode; bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet. Das einmalige Setup-Entgelt ist nach Erbringung nicht erstattbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere qualifizierter Zahlungsverzug oder missbräuchliche Nutzung) bleibt unberührt.
Auslaufphase. Nach Vertragsende beginnt eine Auslaufphase von sechs (6) Monaten. In dieser Phase bleiben bereits ausgegebene physische Träger bzw. deren Token funktionsfähig, sodass laufende Empfehlungen abgeschlossen und Endkunden nicht abrupt abgeschnitten werden. Neue Aktivierungen, neue Träger-Bestellungen und neue Kampagnen sind nicht möglich. Der Kunde kann seine Daten exportieren bzw. einen Export anfordern.
Nach Ablauf der Auslaufphase verfallen sämtliche Token unwiderruflich, und die personenbezogenen Daten werden nach Maßgabe des Löschkonzepts und des AVV gelöscht oder anonymisiert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Gelieferte physische Träger verbleiben als bezahlte Ware im Eigentum des Kunden und verlieren lediglich ihre digitale Empfehlungsfunktion.
12. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise gemäß Angebot bzw. Preisliste, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Setup, physische Träger und die erste Nutzungsperiode sind im Voraus zu zahlen. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig; Produktion und Freischaltung erfolgen nach Zahlungseingang.
Nachbestellungen zusätzlicher QR-Träger während eines laufenden Abrechnungszeitraums werden aliquot bis zum nächsten regulären Abrechnungsstichtag verrechnet. Der ursprüngliche Abrechnungsstichtag bleibt durch Nachbestellungen unverändert. Ab dem nächsten regulären Abrechnungszeitraum werden die laufenden Nutzungsentgelte auf Basis der dann insgesamt ausgegebenen QR-Träger gemäß der jeweils vereinbarten Preisliste verrechnet.
Die Softwaregebühr bleibt bis 31.12.2026 unverändert. Eine erstmalige Wertsicherung kann ab dem Jahr 2027 auf Basis der Veränderung des österreichischen Verbraucherpreisindex erfolgen. Eine Anpassung erfolgt nur bei positiver Indexentwicklung, ansonsten bleibt die zuletzt vereinbarte Softwaregebühr unverändert.
Die laufenden Nutzungsentgelte richten sich nach der Anzahl der ausgegebenen QR-Träger gemäß Preisliste. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie Betreibungskosten zu verrechnen und nach Mahnung und angemessener Nachfrist die Leistung bis zum Zahlungseingang zu sperren.
13. Preisanpassung
Vorbehaltlich der in Punkt 12 geregelten Wertsicherung der Softwaregebühr ist der Anbieter berechtigt, die laufenden Nutzungsentgelte anzupassen. Eine Anpassung wird mindestens einen (1) Monat im Voraus in Textform mitgeteilt. Sie wirkt ab der nächsten Abrechnungsperiode, die auf das Anpassungsdatum folgt: bei jährlicher Zahlung ab der nächsten Jahreszahlung, bei monatlicher Zahlung ab dem Folgemonat. Der Kunde kann zum Wirksamwerden der Anpassung nach Punkt 11 kündigen; andernfalls gilt die Anpassung als angenommen. Auf dieses Kündigungsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen.
14. Gewährleistung
Der Anbieter gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Eine völlige Fehlerfreiheit oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Für die physischen Träger gilt die gesetzliche Gewährleistung mit der Maßgabe der Rügepflicht (Punkt 5); gegenüber Unternehmern wird die Gewährleistungsfrist auf das gesetzlich zulässige Mindestmaß reduziert, ein Rückgriff nach § 933b ABGB bleibt unberührt. Eine Zusicherung bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse ist nicht Gegenstand der Gewährleistung.
15. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für Datenverlust, soweit dieser bei ordnungsgemäßer, zumutbarer Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.
Soweit die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Anbieters. Außer in den Fällen unbeschränkter Haftung ist die summenmäßige Haftung auf die vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nutzungsentgelte begrenzt.
Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter sind – außer in den Fällen der unbeschränkten Haftung – binnen zwölf (12) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger schriftlich geltend zu machen und verjähren mit Ablauf dieser Frist; gesetzliche Höchstfristen und die Verjährung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Die in diesem Punkt vorgesehenen Haftungsbeschränkungen, -ausschlüsse und Fristen gelten nur, soweit sie gesetzlich zulässig sind. Erweist sich eine Regelung als unzulässig, gilt sie im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang; die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Punktes bleibt unberührt.
16. Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Nichterfüllung oder Verzögerung, soweit diese auf Ereignissen außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs beruht (Höhere Gewalt), insbesondere Ausfall von Vorleistern (Hosting, Mailversand, Backup), Strom- und Netzausfälle, Cyber-Angriffe, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen oder Arbeitskampf. Die Leistungspflichten ruhen für Dauer und Umfang des Hindernisses.
17. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Alle Rechte an der Plattform, der Software, den Marken „truelations" und „Stammgastmagnet" sowie an den vom Anbieter erstellten Gestaltungen verbleiben beim Anbieter; der Kunde erhält nur die in Punkt 6 beschriebenen Nutzungsrechte. Vom Kunden eingebrachte Inhalte verbleiben beim Kunden; der Kunde räumt dem Anbieter das für die Leistungserbringung erforderliche, auf Vertragsdauer und Auslaufphase begrenzte Nutzungsrecht ein.
18. Geheimhaltung
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Ausgenommen sind offenkundige, rechtmäßig anderweitig erlangte oder kraft gesetzlicher bzw. behördlicher Pflicht offenzulegende Informationen.
19. Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Name und Logo als Referenzkunden zu führen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.
20. Änderung der AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang und nutzt er die Leistung weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf Widerspruchsrecht und Folgen wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei nach Punkt 11 kündigen.
21. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters (Wiener Neustadt), soweit gesetzlich zulässig. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.